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Feuerwehrpläne (F-Plan) nach DIN 14095:2007-05 - Neue DIN seit Mai 2007!
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Die DIN 14095 ist im Mai 2007 neu verabschiedet und eingeführt worden.
Nach Ziffer 3.4. sind Feuerwehrpläne durch eine Sachkundige Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse, Erfahrungen und Tätigkeiten die ihr übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurteilen kann, zu erstellen. Diese Sachkunde liegt bei unseren Mitarbeitern nachweislich vor. Wie wichtig die Bedeutung eines Feuerwehrplanes (F-Plan) im Rahmen einer Brandbekämpfung im Schadensfall für die erfolgreiche Einsatzleitung sein kann, betonen Feuerwehrfachleute in Auswertung von Schadensereignissen immer wieder. Auch in Vorbereitung von Einsatzplänen der Feuerwehr, Planung der Taktik und Planung des Einsatzes moderner Löschverfahren /-technik sind Feuerwehrpläne von grundlegender Bedeutung und gewinnen immer mehr an Bedeutung. Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung
von Einsatzkräften, insbesondere zur besseren Erfassung der Einsatzlage
in einem größeren oder besonders gefährlichen Objekt. Der Feuerwehrplan
enthält u.a. Angaben über Art der Nutzung, Gebäudeabmessungen,
Geschosse, Brandabschnitte, Treppenräume, Angriffs- und Rettungswege,
Lagerung gefährlicher Stoffe mit Mengenangaben, Angaben zu
Arbeitszeiten, Mitarbeiterzahlen, Belegungsstärken, Hinweise auf
Löschmittel und Löschwasserrückhaltung u.v.a.m..
Die Erstellung eines Feuerwehrplanes erfolgt auf
der Grundlage der DIN 14095 sowie weiterer Normen. Somit ist in
Deutschland die Einheitlichkeit zwischen den Bundesländern
sichergestellt und die Anwendung auch im Rahmen der Nachbarschaftshilfe
über Landesgrenzen möglich.Ferner sind natürlich Festlegungen durch
Brandschutzbehörden / Feuerwehren zu beachten und bei der Erstellung
anzuwenden. Feuerwehrpläne werden grundsätzlich mit der zuständigen
Brandschutzbehörde / Feuerwehr abgestimmt.
Betreiber / Eigentümer, welche für bauliche
Anlagen Feuerwehrpläne vorzuhalten haben, müssen diese den Feuerwehren
kostenlos zur Verfügung stellen.
Die Feuerwehrpläne bestehen aus: a) allgemeinen Objektinformationen,
b) Übersichtsplan, c) Geschossplan / Geschosspläne d) Sonderplan / Sonderpläne e) zusätzlichen Erläuterungen. Im Rahmen der einer Auftragsbearbeitung führen wir generell eine Objektbegehung durch und nehmen alle brandschutztechnisch relevanten Einrichtungen, sowie Gefahrenschwerpunkte auf. Gleichzeitig wird mit der Objektbegehung die bauliche Anlage auf den IST-Zustand und die bereitgestellten Unterlagen auf Realität überprüft. Bei unübersichtlichen Objekten und Besonderheiten an baulichen und technischen Anlagen werden oftmals Digitalfotos / Objektbilder eingearbeitet. Bei Gefahrstoffen wird ein gesondertes Gefahrstoffkataster in den F-Plan eingearbeitet verbunden mit den Sicherheitsdatenblättern. Dies erlaubt der Feuerwehr bereits bei der Einsatzplanung die richtige Taktik und das richtige Löschverfahren /-mittel auszuwählen. Bei Beauftragung zur Erstellung von F-Plänen an
unser Unternehmen ist durch den Auftraggeber ein kompetenter
Mitarbeiter / Ansprechpartner zu benennen und uns der Zutritt zu allen
baulichen Anlagen zur Durchführung der Objektbegehung zu gewähren.
Notwendige Daten und Auskünfte im Zusammenhang mit der Erstellung des
F-Planes sind durch den Auftraggeber zu erteilen.
Alle Pläne werden in unseren Unternehmen auf
moderner EDV-Technik in gängigen Programmen (AutoCAD/Corel Draw …)
erstellt. Dazu können Geschoss- und Lagepläne auf Datenträger
digitalisiert in allen gängigen Dateiformaten (z.B. .dxf-Format) durch
den Auftraggeber bereitgestellt werden. Es besteht aber auch die
Möglichkeit, Bauzeichnungen zu digitalisieren und dann entsprechend
weiterzubearbeiten. Auf Wunsch ist auch eine Objektaufnahme und
Erstellung der notwendigen Bauwerkszeichnungen durch unser Unternehmen
möglich. Im Unternehmen können alle Pläne in allen Formaten bis DIN A0
auf moderner Plott- und Drucktechnik gefertigt werden.
Neben der Standardausführung der Pläne (laminiert
bzw. in Prospekthüllen) bieten wir auch eine dünne Speziallaminierung
auf Wunsch an. Hierbei werden sämtliche Pläne ebenfalls spritzwasser-
und schmutzabweisend in Folie eingeschweißt. Diese Pläne lassen sich
jedoch anschließend noch beliebig falten und z.B. im DIN A4-Ordner
abheften.
Hinweis:
Je nach Kundenwunsch oder Forderung der
Brandschutzbehörde fertigen wir alle Unterlagen nach Vorgaben neben der
Standardausführung. Neben dem Feuerwehrplan können wir zur Orientierung
notwendige Aushänge in allen Formaten mit entsprechenden Rahmensystem
liefern. Sprechen Sie uns zu allen Wünschen an, wir realisieren nach
Ihren Vorstellungen natürlich unter Einhaltung der zutreffenden
Rechtsnormen.
Alle Pläne unterliegen dem Datenschutz. Wir
übergeben in der Regel alle Pläne entsprechend dem abgestimmten
Verteiler per schriftlichem Nachweis an die betreffenden Stellen. Auf
die Einhaltung des Datenschutzes ist in den Plänen gesondert
hingewiesen und Pläne dürfen nur nach vorheriger Freigabe durch den
Auftraggeber und unserem Unternehmen kopiert werden.
Alle erstellten Daten werden in unserem
Unternehmen auf Datenträger gesichert und für den Kunden sicher
aufbewahrt. Somit ist der Zugriff über Jahre für den Auftraggeber
möglich. Zum Leistungsspektrum gehört natürlich, dass wir unsere Kunden
langjährig als zuverlässige Partner begleiten. Nach DIN 14095, Ziffer 4 "Allgemeine Anforderungen" müssen Feuerwehrpläne auf aktuellen Stand gehalten werden. Der Betreiber der baulichen Anlage hat den Feuerwehrplan mindestens alle 2 Jahre von einer sachkundigen Person prüfen zu lassen. Wir bieten einen Überprüfungsservice für die erstellten Dokumente kostengünstig an. Somit werden F-Pläne auf aktuellem Niveau gehalten und die Forderungen der DIN 14095 erfüllt. |
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