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Flucht- und Rettungspläne gemäß DIN 4844-3 und BGV A8
 
   
     
 
Gemäß §55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte / Objekt dies erfordern. Die von uns erstellten Flucht- und Rettungspläne fertigen wir für Sie grundsätzlich in einer standortgerechten Ausführung an. Dadurch sichern wir für den Betrachter eine optimale Orientierung im Brandfall. Da wir bei der Erstellung der Flucht- und Rettungspläne in der Regel immer eine Objektbegehung durchführen, um die bauliche Anlage und Zeichnungen auf Realität zu prüfen, können wir Sie bei der richtigen Standortauswahl fachlich beraten.

Für alle Mitarbeiter, Gäste und Besucher Ihres Unternehmens / Einrichtung vermitteln unsere Flucht- und Rettungspläne den hohen Sicherheitsstandard in Ihrem Hause. In unseren Flucht- und Rettungsplänen integrieren wir neben den relevanten Eintragungen auch Verhaltensregeln für den Brand- bzw. Unfall, und eine Legende (Standard: Deutsch, andere Sprachen bei Notwendigkeit, z.B. Englisch, Französisch; andere Sprachen auf Anfrage) sowie einen Objektübersichtsplan mit Darstellung der Sammelstelle.

Die Lieferung der Flucht- und Rettungspläne erfolgt standardmäßig in speziellen Aluminium-Klapprahmen mit reflexfreier Kunststoffabdeckscheibe, Format A3, welche relativ diebstahlsicher sind. Auf Wunsch liefern wir auch andere Rahmensysteme nach Ihren Vorstellungen / Vorgaben, z.B. Rahmen aus Acrylglas oder Pläne in langnachleuchtender Ausführung. Rahmenlose, elegante Ausführungen in Acrylglas oder ESG mit Edelstahl-Wandhaltern für exklusive sowie architektonisch anspruchsvolle Bereiche gehören ebenfalls zu unserem Lieferprogramm.

Wir erstellen außerdem auch Flucht- und Rettungspläne (Zimmerrettungspläne) für die Anbringung in Gästezimmern (z.B. für Hotels, Jugendherbergen, usw.). Diese Pläne lassen sich einfach durch eine selbstklebende Laminierung auf der Innenseite der Zimmertüren anbringen. Selbstverständlich bieten wir auch hierfür exklusive Rahmen an. Die Flucht- und Rettungspläne werden standardmäßig als Farbplot bis zum Format A0 auf hochwertigem Druckpapier in unserem Unternehmen gedruckt, ausgeliefert und in das gewünschte Rahmensystem eingelegt.

Allgemeine Anforderungen an Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-3:
  • Flucht- und Rettungspläne müssen farblich angelegt sein. Dabei sind Sicherheitsfarben u. –zeichen nach DIN 4844-1 und -2 zu verwenden. Der Verlauf von Rettungswegen ist Hellgrün (RAL 6019), für Treppenräume im Verlauf von Rettungswegen ein dunkleres Grün (RAL 6024) sowie für den Standort des Betrachters Signalgelb (RAL 1003) und Signalschwarz (RAL 9004) zu verwenden
  • die Erkennbarkeit von Flucht- und Rettungsplänen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung kann durch die Verwendung langnachleuchtender Materialien oder Beleuchtung oder Hintergrundbeleuchtung erreicht werden
  • der Hintergrund von Flucht- und Rettungsplänen soll Signalweiß (RAL 9003) oder langnachleuchtend sein
  • für langnachleuchtende Pläne sind langnachleuchtende Materialien nach DIN 67510-4 zu verwenden
  • Flucht- und Rettungspläne sind in Formaten nach DIN EN ISO 216 auszuführen, die Mindestgröße ist dabei Format A3. Das Format A4 darf für zusätzliche Flucht- und Rettungspläne, die in Sondervorschriften gefordert werden, eingesetzt werden (z.B. in Unterrichtsräumen von Schulen, Hotelzimmern)
  • Flucht- und Rettungspläne müssen aktuell und für den Betrachter übersichtlich sein
  • die Pläne müssen auf den jeweiligen Standort bezogen lagerichtig dargestellt werden
  • Rettungs- und Brandschutzzeichen müssen unmissverständlich und ortsbezogen in die Pläne eingezeichnet werden
  • die Pläne müssen deutlich erkennbar und dauerhaft angebracht werden. Sie sollen licht- und feuchtebeständig sein
  • für alle Flucht- und Rettungspläne eines Gebäudes ist ein einheitlicher Maßstab und Gestaltung anzuwenden. Der Maßstab sollte vorzugsweise 1:100 betragen
  • bei der Erstellung der Pläne ist eine Schrift nach DIN 1451-3 zu verwenden. Die Mindestgröße muss mindestens 2 mm betragen, für Zusatzzeichen richtet sich die Schrifthöhe nach der Größe der Sicherheitszeichen
  • für Sicherheitszeichen ist vorzugsweise eine Größe von 10 mm zu verwenden; das Standortzeichen muss einen Durchmesser von mindestens 10 mm haben
  • die Linienbreite zur Darstellung der baulichen Struktur muss mind. 1 mm betragen. Einrichtungen, wie z.B. Maschinen / Anlagen müssen in einer Linienbreite von mind. 0,5 mm, jedoch max. 50 % der Linienbreiten der baulichen Struktur, dargestellt werden
  • Grundrisse / Einrichtungen und Angrenzungen sollten vereinfacht in Signalschwarz (RAL 9003) dargestellt werden
  • Der Grundriss kann partiell (z.B. nach Brandabschnitten) aufgeteilt werden. Bei partieller Aufteilung ist die Lage im Gesamtkomplex auf einem Übersichtsplan darzustellen
  • die Rettungs- und Brandschutzzeichen sind gem. BGV A8 und DIN 4844-2 darzustellen
  • Regeln für das Verhalten im Brandfall und für das Verhalten bei Unfällen sind in jedem Flucht- und Rettungsplan zu integrieren. Diese Regeln können aber auch aus Übersichtgründen (z.B. bei sehr großen Geschossen) auf separaten Aushängen dargestellt werden
  • Flucht- und Rettungspläne sind in einer Höhe von ~ 1,60 m gemessen vom Boden zur Planmitte, zu montieren.
  • Regelmäßige Prüfungen sind gem. §20 der BGV A8 - mind. alle 2 Jahre - durchzuführen.

Hinweis:

Sprechen Sie uns zu allen Wünschen an, wir realisieren nach Ihren Vorstellungen natürlich unter Einhaltung der zutreffenden Rechtsnormen. Alle erstellten Daten werden in unserem Unternehmen auf Datenträger gesichert und für den Kunden sicher aufbewahrt. Somit ist der Zugriff über Jahre für den Auftraggeber möglich.
Zum Leistungsspektrum gehört natürlich, dass wir unsere Kunden langjährig als zuverlässige Partner begleiten. Wir bieten einen Überprüfungsservice für die erstellten Dokumente kostengünstig an. Somit werden Flucht- und Rettungspläne auf aktuellem Niveau gehalten und die Forderungen der DIN 4844-3 erfüllt.


 
     
   
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