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Flucht- und Rettungspläne nach ISO 23610:2010:12
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Die Erstellung von Flucht- und Rettungspläne erfolgt auf der Grundlage der internationalen Norm ISO 23610:2010:12 (Ersatz für DIN 4844-2:2009-09). Weiter Berücksichtigung finden nationale Vorschriften, wie die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV), berufsgenossenschaftliche Regeln und andere zutreffende Richtlinien. Die Norm enthält die internationalen Sicherheitszeichen nach DIN ISO 7010, die zurzeit von denen der bisherigen DIN 4844-2:2001-02 und der ASR A1.3 (Ausgabe 2007-4) abweichen. Es ist vorgesehen, auch in Deutschland die Sicherheitszeichen der DIN ISO 7010 zu übernehmen und die DIN 4844-2 und die ASR A1.3 entsprechend zu überarbeiten. Solange die Übernahme der Sicherheitszeichen nach DIN ISO 7010 nicht erfolgt ist, gelten die Sicherheitszeichen nach DIN 4844-2:2001-02 und die ASR A1.3 (Ausgabe 2007-04) weiter. Zwar enthält die Norm Aussagen zur Anbringung von Verhaltensregeln in Brandfall und bei Unfällen, die Gestaltung und die Inhalte der Verhaltensregeln sind jedoch nicht festgelegt. Bei unseren Plänen wird bisher die in Deutschland bewährte Form beibehalten, wonach die Verhaltensregeln mit den 5 W Fragen im Brandfall rot umrandet und bei Darstellung die Verhaltensregeln bei Unfällen grün umrandet werden. Flucht- und Rettungspläne informieren Nutzer einer baulichen Anlage über relevante Fluchtwege, über die Evakuierung und über Brandschutzeinrichtungen. Diese Pläne können im Notfall auch von Rettungskräften benutzt werden, Daher besteht regional die Möglichkeit, dass Brandschutzbehörden in den Plänen zusätzliche Darstellungen, wie z.B. Feuerwehrumfahrt in den Übersichtsplänen wünschen. Die Pläne sind in öffentlichen Bereichen und am Arbeitsplatz sichtbar anzubringen. Gestaltungsgrundlagen Folgende Anforderungen müssen von einem Flucht- und Rettungsplan erfüllt werden: a) der genaue Standort des Betrachters (abhängig vom Anbringungsort) b) Flucht- und Rettungspläne müssen farbig angelegt sein c) der Maßstab ist abhängig von der baulichen Größe der Anlage, des darzustellenden Detaillierungsgrades und des vorgesehenen Anbringungsortes. folgende Maßstäbe sind anzuwenden: - 1:250 für große bauliche Anlagen - 1:100 für kleine und mittlere bauliche Anlagen - 1:350 für Pläne in einzelnen Räumen und Bauteilen, für detaillierte Elemente wie Treppen oder Flure darf ein größerer Maßstab gewählt werden, um diese Elemente hervorzuheben oder um die Platzierung von Sicherheitszeichen zu ermöglichen, bei mehreren Flucht- und Rettungsplänen für dieselbe bauliche Anlage sollte für alle Pläne der gleiche Maßstab gewählt werden, für spezielle Bereichen und bauliche Anlagen, z.B. Parkplätze oder technische Bereiche, kann ein anderer Maßstab gewählt werden, um freie Flächen zu berücksichtigen d) alle Flucht- und Rettungspläne einer baulichen Anlage müssen im einheitlichen Layout erstellt werden e) um die Lesbarkeit sicherzustellen, müssen sie unter Allgemeinbeleuchtung vertikal mit mindestens 50lx ausgeleuchtet werden, wird bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung eine Sicherheitsbeleuchtung eingesetzt, müssen Flucht- und Rettungspläne aus gewöhnlichen (nicht langnachleuchtenden) Materialien oder aus langnachleuchtenden Materialien vertikal mit mindestens 5 lx ausgeleuchtet werden, ist keine Sicherheitsbeleuchtung vorhanden oder ist ein lang leuchtendes Sicherheitsleitsystem nach ISO 16069 vorhanden, dürfen Flucht- und Rettungspläne aus lang nachleuchtenden Material verwendet werden, in allen Fällen muss das langnachleuchtende Material mindestens der Klasse C nach ISO 17398 entsprechen f) um Sicherheitsfarben auf den Plänen erkennen zu können, muss der Mindestwert für das Lichtspektrum Ra ≥ 40 sein, sind Flucht- und Rettungspläne aus lang nachleuchtenden Material hergestellt, sind sie durch weiße Leuchtstofflampen anzuregen g) der Hintergrund der Flucht und Rettungspläne muss in Sicherheitsfarbe Weiß oder nachleuchtend Weiß nach DIN ISO 3864-1:2002, Tabelle 4, angelegt sein h) die Mindestgröße für einen beträgt 297 mm x 420 mm (A3), davon ausgenommen sind Flucht- und Rettungspläne zur Anbringung in einzelnen Räumen (z.B. Hotelzimmer), in diesem Fall darf die Größe des Plans auf 210 mm x 297 xx (A4) reduziert werden, eine Toleranz von 5% ist zulässig i) Flucht- und Rettungspläne müssen immer auf dem neuesten Stand sein j) die Ausrichtung des angebrachten Planes muss aus Sicht des Betrachters lagerichtig sein, sodass Objekte zur Linken des Betrachters im Plan links dargestellt sind und Objekte zur Rechten des Betrachters im Plan rechts dargestellt sind k) sind Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungseinrichtungen auf dem Plan ausgewiesen, so müssen Sicherheitszeichen verwendet werden, die der DIN 4844-2:2001-02 und der ASR A1.3 entsprechen l) Flucht- und Rettungspläne müssen eine Legende haben m) Flucht- und Rettungspläne müssen eine Standardüberschrift haben mit den Worten "Flucht- und Rettungsplan" in der jeweiligen Landessprache n) in den Flucht- und Rettungswegplan sind die Sammelstellen entweder im Detailplan oder im Übersichtsplan darzustellen Größe der Elemente des Flucht- und Rettungsplanes Folgende Anforderungen müssen von einem Flucht- und Rettungsplane erfüllt werden: a) dargestellte Informationen müssen aus der vorgesehenen Erkennungsweite gut lesbar sein, die Mindesthöhe der Buchstaben muss 2 mm betragen b) die Mindesthöhe der Überschrift muss 7% des Flucht- und Rettungsplanes betragen, bezogen auf die kürzere Blattseite c) die Sicherheitszeichen müssen eine Mindesthöhe von 7 mm aufweisen d) die Linienbreite zur grafischen Darstellung der Wände der baulichen Anlage muss mindestens 1,6 mm betragen, innere Trennwände sind durch Linienbreiten von mindestens 0,6 mm darzustellen, Einzelheiten (z.B. Treppen, Regale, Fenster) sind mindestens mit einer Linienbreite von 0,15 mm darzustellen. Bei der Darstellung von langen Fluchtkorridoren sollen architektonische Details oder Ausstattung so angegeben werden, dass der Nutzer eine Vorstellung von dem Maßstab bzw. der Entfernung erhält. Legende Die Legende ist auf dem Flucht- und rettungsplan darzustellen. Sie hat die Bedeutung der im Flucht- und Rettungsplan angewendeten Sicherheitszeichen, der grafischen Symbole und des Farbcodes zu erläutern. Standort Der Standort muss in der Sicherheitsfarbe Blau dargestellt werden Sonstige Informationen Folgende Informationen müssen auf dem Flucht- und Rettungsplan angegeben sein: a) Planersteller b) Name der baulichen Anlage c) Geschossbezeichnung d) Datum der Planerstellung und Revisionsnummer e) Plannummer Materialien Flucht- und Rettungspläne müssen aus Materialien gefertigt werden, die den Umgebungseinflüssen am Anbringungsort für die erwartete Nutzungsdauer (mind. Revisionszeitraum) widerstehen (z.B. licht- und feuchtigkeitsbeständig). Anbringung und Standort Flucht- und Rettungspläne sind so anzubringen, dass sie sich von der Umgebung deutlich abheben und sichergestellt ist, dass sie für den vorgesehenen Nutzer zugänglich und gut lesbar sind. Die Flucht- und Rettungspläne sind dauerhaft zu befestigen. Die Pläne müssen angebracht werden. a) an Stellen, an denen die Nutzer der baulichen Anlage sich über die Fluchtmöglichkeiten informieren können b) an strategischen Stellen des Fluchtweges, z.B. - an den Hauptzugängen zu den Geschossen - in der Nähe von Aufzügen und Treppen - in jedem Zimmer, z.B. Hotelzimmer - an geeigneten Versammlungsorten, z.B. Cafeteria, Bürozentren, Treffpunkten - an Flurgabelungen und Abzweigungen |
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