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Rauchmelder retten leben!
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Nachfolgend der Auszug aus dem Gesetzestext:
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom Januar 2004 - §44 „Wohnungen“, Absatz (8):
In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Auch wenn die Gesetzgebung bisher nur für 1 Bundesland verbindlich ist, führt die Feuerwehr dennoch eine groß angelegte Aufklärungsaktion unter dem Motto „Rauchmelder retten Leben“ durch und appelliert an alle Bürger in Haushalten Rauchmelder zu installieren. Auch wir als Fachunternehmen empfehlen u.a. den Einbau von Rauchmeldern in privaten Haushalten. Auch ein Feuerlöscher zur Bekämpfung von Entstehungsbränden gehört dabei zu Möglichkeiten des Eigenschutzes.
Rauchmelder – allgemeine Hinweise
Rauchmelder – Sinn oder Unsinn / Luxus?
Brandopfer sind Rauchtote: "Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung!"
Die klassischen Eigenschaften von Brandrauch:
Rauchmelder – Wo und wie montieren?
Darstellung einer 1-Raumwohnung:
In der Mitte des Raumes: Ein Rauchmelder als Mindestschutzmaßnahme.
Darstellung eines mehrstöckigen Hauses:
Im grünen Bereich: Rauchmelder als Mindestschutz. Blau: zusätzl. Rauchmelder als optim. Schutz.
Worauf Sie beim Kauf achten sollten:
Wir können Ihnen das für Sie passende Produkt mit entsprechenden Qualitätsmerkmalen anbieten. Ob als Einzelbatterie-Rauchmelder, eine Vernetzung oder Funkbrandmeldeanlage - wir kennen unsere Produkte, die Vor- und Nachteile und bieten Ihnen den kompletten Service.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gern!
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