Der Stellenwert des Brandschutzes hat in den letzten Jahren wesentlich an Bedeutung gewonnen. Nicht nur die Vermeidung von Bränden und den davon ausgehenden Gefahren für Menschen sind heute grundlegende Gedanken des planerischen Brandschutzes. Die neuen Erkenntnisse aus dem Brandgeschehen spiegeln sich zunehmend in überarbeiteten und ergänzten Rechtsnormen wider. Mit Blick auf die gestiegenen Anforderungen an Brandschutzmaßnahmen gewinnt eine fachlich orientierte Brandschutzberatung immer mehr an Bedeutung. Bei Bauvorhaben wird die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes immer häufiger zum Dreh- und Angelpunkt sich anschließender Planungsleistungen bis hin zur Genehmigung und Ausführung. Auch die Pflichten des Arbeitgebers im organisatorischen Bereich lassen sich ohne kompetente Beratung kaum noch bewältigen. Wir erstellen Brandschutzkonzepte für Neubauten sowie für Nutzungsänderungen nach geltendem Baurecht unter Einbeziehung eingeführter Normen (Richtlinien).
- Fachplaner Brandschutz
- Freier Gutachter auf dem Gebiet des Brandschutzes für alle Genehmigungsverfahren und versicherungstechnischen Aufgabenstellungen
- Beurteilung vorhandener Brandschutzkonzepte sowie von Einzelkomponenten, z.B. anlagentechnischer Brandschutzmaßnahmen
- Nachweise nach DIN 18230-1 in Verbindung mit der Industriebaurichtlinie
- Nachweise und gutachterliche Stellungnahmen zu brandschutztechnischen Ausführungsdetails, z.B. Einzelbauwerke / -teile, Flucht- und Rettungswege usw.
- Schwachstellenanalyse in Unternehmen zu den Belangen des Brandschutzes und Realisierungskonzepte unter Berücksichtigung risikogerechter Gesichtspunkte und wirtschaftlicher Realisierbarkeit
- Erstellung von Gutachten zur Brandentstehung und Brandausbreitung
- Baubegleitende Betreuung zur Realisierung / Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen.