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Alarm- und Einsatzpläne für Krankenhäuser (KHEP)

In Ländergesetzen ist geregelt, dass Krankenhäuser in Alarm- und Einsatzplänen Regelungen für interne und externe Gefahrenlagen vorzusehen haben. In Thüringen ist dies im §23 Abs. 3 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt.
Dazu wurde durch das Thüringer Innenministerium und der Landeskrankenhausgesellschaft ein Muster entwickelt und als Empfehlung bekanntgegeben. Die gegebenen Hinweise sollen als Empfehlung zur Erstellung eines Katastrophenschutzplanes in Krankenhäusern dienen und die Einheitlichkeit in der Vorgehensweise und Habung sichern.
 

 
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KRANKENHAUS EINSATZPLÄNE

 
 
 
 

   
 
Krankenhaus Einsatzpläne
 
   
 

Bad Colberg Kliniken GmbH 2001
Auftraggeber: Bad Colberg Kliniken GmbH

Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH (2002-2006)
Standort Arnstadt
Standort Ilmenau
Standort Großbreitenbach
Auftraggeber: Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau gGmbH

Katholisches Krankenhaus „St. Nepomuk“, Erfurt 2004
Auftraggeber: Katholisches Krankenhaus

Marienstift Arnstadt, 2003
Auftraggeber: Marienstift Arnstadt

Ökumenisches Hainich Klinikum 2006
Neurologisch-Psychiatrisches Zentraum Mühlhausen
 
     
   
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